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Bußgelder aus der Schweiz können auch in Deutschland vollstreckt werden

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

Neue Regelung gilt ab 1. Mai und betrifft Bußgelder ab 70 Euro

Bußgelder aus der Schweiz können auch in Deutschland vollstreckt werdenAb dem 1. Mai können Bußgelder aus Verkehrsverstößen in der Schweiz auch in Deutschland (und umgekehrt) eingetrieben werden. Davon betroffen sind Bußgelder ab 70 Euro bzw. 80 Schweizer Franken. Grundlage ist der neue Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag, der die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit beider Länder regelt. Bislang konnten nur Bußgelder aus EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden. Der ADAC erklärt, welche Auswirkungen das für deutsche Autofahrer hat.

Die neue Regelung gilt nur für Verkehrsverstöße, die ab dem 1. Mai in der Schweiz begangen werden. Fahrverbote aus der Schweiz haben keine Auswirkungen in Deutschland und gelten nur für die Schweiz, allerdings auch für deutsche Autofahrer. Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße in der Schweiz ebenfalls nicht. Wie bei Bußgeldern aus EU-Ländern ist das Bundesamt für Justiz in Bonn für die Einziehung der Bußgelder aus der Schweiz verantwortlich.

Die Schweiz ist bekannt für ihre hohen Geldbußen bei Verkehrsverstößen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h beträgt das Bußgeld mindestens 190 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland beginnen die Bußgelder hierfür ab 60 Euro. Bei einer Überschreitung von mehr als 50 km/h berechnet sich die Buße in der Schweiz nach Einkommen und es werden ab 60 Tagessätze fällig, in Deutschland hingegen ab 480 Euro. Bei Überschreitungen des Tempolimits um 80 km/h auf Autobahnen oder mehr als 40 km/h in Tempo 30-Zonen drohen im Nachbarland mindestens ein Jahr Gefängnis.

Der ADAC rät, Bußgelder aus der Schweiz ernst zu nehmen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung oder Ignorieren des Bußgelds können hohe zusätzliche Kosten entstehen. Das Risiko, bei erneuter Einreise in das beliebte Urlaubs- und Transitland erwischt zu werden, ist hoch. Mit der Neuregelung wird schweizerischen Behörden zudem die grenzüberschreitende Eintreibung nichtbezahlter Bußgelder ermöglicht.

Darf ich? - Neue Regelungen und Veränderungen im Mai

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comTitel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen. Mit dem Mai beginnt nicht nur ein neuer Monat, sondern auch eine Vielzahl von Regeländerungen und Neuerungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher betreffen. Von verbesserten Arbeitsbedingungen bis hin zu neuen Gesetzen und Unternehmensentscheidungen - hier ist eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen:

1. Mehr Geld für Pflegekräfte ab 1. Mai

Eine erfreuliche Nachricht für Pflegekräfte: Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt ab dem 1. Mai 2024. Dies bedeutet eine deutliche Gehaltserhöhung für Pflegekräfte auf verschiedenen Qualifikationsebenen.

  • Der Mindestlohn für ungelernte Pflegekräfte beträgt nunmehr 15,50 Euro pro Stunde, im Vergleich zu den vorherigen 14,15 Euro.
  • Qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten nun mindestens 16,50 Euro pro Stunde, im Vergleich zu den vorherigen 15,25 Euro.
  • Pflegefachkräfte haben Anspruch auf einen Mindestlohn von 19,50 Euro pro Stunde, im Vergleich zu den vorherigen 18,25 Euro.

Diese Erhöhung markiert den ersten Schritt einer zweistufigen Erhöhung, wie von der Bundesregierung angekündigt. Die zweite Stufe ist für Juli 2025 geplant, wodurch insgesamt eine Lohnsteigerung von bis zu 14 Prozent erreicht werden soll.

2. Wichtige Termine für Rentner

Auch für Rentner gibt es im Mai bedeutende Termine. Bestimmte Jahrgänge dürfen ab dem 1. Mai 2024 in Rente gehen, und die Rentenzahlungen erfolgen an einem spezifischen Bankarbeitstag.

  • Personen, die zwischen dem 2. April 1958 und dem 1. Mai 1958 geboren wurden, haben Anspruch auf die Regelaltersrente ohne Abzüge.
  • Für besonders langjährig Versicherte, die zwischen dem 2. Januar und dem 1. Mai 1960 geboren wurden und mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, entfällt der Rentenabschlag.
  • Langjährig Versicherte, geboren zwischen dem 2. April und dem 1. Mai 1961 und mit mindestens 35 Jahren Rentenversicherungsbeiträgen, können ab Mai mit einer Rentenkürzung von 12,6 Prozent in Rente gehen.

Des Weiteren erfolgt die Rentenauszahlung im Mai erst am letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den 31. Mai fällt. Im Juni wird die Rentenzahlung früher vorgenommen, während im Juli 2024 eine reguläre Rentenerhöhung erwartet wird.

Flug ausgefallen oder verspätet: Das steht Betroffenen zu

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

Pauschale Ausgleichszahlung bei kurzfristiger Annullierung / Ansprüche kostenlos mit dem ADAC Entschädigungsrechner prüfen

Flug ausgefallen oder verspätet: Das steht Betroffenen zuMit den Osterferien beginnt für viele die Reisezeit. In nur wenigen Stunden erreicht man mit dem Flugzeug sonnige Ziele. Umso ärgerlicher ist es, wenn sich die Urlaubsreise wegen verspäteten oder ausfallenden Flügen verzögert. Jüngst sorgten Streiks an vielen Flughäfen für Ärger bei den Betroffenen und weitere Streiks zu Beginn der Osterferien sind nicht ausgeschlossen. Die ADAC Juristen klären auf, ab wann es Geld zurückgibt und welche Tipps es zu beachten gilt.

Wird der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert, können betroffene Passagiere eine pauschale Ausgleichszahlung verlangen. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke: 250 Euro bei Flügen bis 1500 Kilometern, 400 Euro bei bis zu 3500 Kilometern und 600 Euro ab einer Flugstrecke von über 3500 Kilometern. Erreicht man den Zielflughafen mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr, kann ebenfalls ein Anspruch auf die pauschale Ausgleichszahlung bestehen. Der Anspruch kann jedoch entfallen, wenn sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände berufen kann.

Flug ausgefallen oder verspätet: Das steht Betroffenen zuFlug ausgefallen oder verspätet: Das steht Betroffenen zu. Grafik: ADACZusätzlich zur pauschalen Ausgleichszahlung kann vom Vertrag zurückgetreten werden. Dann muss der Ticketpreis von der Airline erstattet werden. „Wer seine Reise jedoch trotzdem antreten möchte, kann von der Airline eine Alternativbeförderung verlangen.“, sagt ADAC Reiserechtsexpertin Ellen Stamer. Befindet man sich bereits am Flughafen und muss dort eine längere Zeit ausharren, muss die Airline Passagiere mit Essen und Getränken versorgen. Sollte die alternative Flugmöglichkeit erst am nächsten Tag möglich sein, muss sie zudem eine Hotelübernachtung und die Beförderung dorthin organisieren.

Es kann immer wieder vorkommen, dass die Airline diese Leistungen nicht von sich aus anbietet. In diesen Fällen darf man sich selbst darum kümmern, zahlen muss die Fluggesellschaft trotzdem – die Kosten werden im Nachhinein erstattet. „Wichtig ist, dass alle Belege als Nachweis aufgehoben werden“, so Stamer.

Tipps der ADAC Juristen für richtiges Verhalten am Flughafen: Erfährt man am Flughafen von der Verspätung oder Annullierung sollte man sich entweder direkt vor Ort oder telefonisch bei der Airline melden und nach Informationen fragen, sowie sich den Grund und die Dauer der Verspätung schriftlich bestätigen lassen. Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, sollte man sich umgehend an den Reiseveranstalter wenden.

Schnelle und unkomplizierte Hilfe gibt es mit dem ADAC Entschädigungsrechner. Mit wenigen Klicks können Betroffene ihre Rechte überprüfen und anschließend geltend machen: Entweder selbst über den ADAC Musterbrief oder mit Hilfe des ADAC Partners FairPlane, der den möglichen Anspruch mit seinen Vertragsanwälten durchsetzt. Benötigt werden dafür lediglich das Abflugdatum und die Flugnummer. Die Entschädigungen sind dabei bis zu drei Jahre rückwirkend möglich.

Änderungen ab April 2024: Neue Regelungen zu Elterngeld, Cannabis und Rückgabefristen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comTitel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen. Mit dem Beginn des neuen Monats treten einige bedeutende Neuerungen in Kraft. Hier sind die wichtigsten Änderungen im April 2024 im Überblick:

Cannabis-Gesetz tritt in Kraft

Am 1. April soll eine begrenzte Legalisierung von Cannabis für Erwachsene in Kraft treten. Personen ab 18 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum besitzen. Zudem wird der Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung erlaubt sein. Allerdings wird das Kiffen im öffentlichen Raum, insbesondere in Schulen und Sportstätten sowie deren unmittelbarer Umgebung, verboten sein.

Elterngeld wird gekürzt

Für Eltern, die ab dem 1. April ein Kind bekommen, ändert sich die Einkommensgrenze für das Elterngeld. Der Anspruch auf Elterngeld besteht bis zu einem versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro. Gleichzeitig wird der gleichzeitige Bezug des Basiselterngeldes für beide Elternteile auf maximal einen Monat begrenzt, wenn sie parallel zu Hause bleiben.

Kürzere Rückgabefristen bei Amazon

Amazon verkürzt die Rückgabefrist für bestimmte Produkte von 30 auf 14 Tage, beginnend ab dem 25. April. Betroffen sind unter anderem Kameras, Computer, elektronische Geräte und Videospiele.

Neuerungen für Studenten und Auszubildende

Zum Sommersemester erhalten viele Studenten ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29,40 Euro im Monat, das bundesweit für Busse und Bahnen gilt. Einige Hochschulen bieten jedoch noch keine oder andere Regelungen an. Zusätzlich können Auszubildende, deren Betrieb weit von ihrem Zuhause entfernt ist, ab April einen Mobilitätszuschuss beantragen, der die Kosten für Familienheimfahrten im ersten Ausbildungsjahr übernimmt.

Preisänderung bei Fernwärme und Reisen

Ab dem 1. April gilt für Gas und Fernwärme wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, nachdem vorübergehend ein reduzierter Satz von 7 Prozent galt. Zudem führt Venedig neue Eintrittsgebühren für Tagesbesucher ein, die an ausgewählten Terminen zur Kasse gebeten werden. Die Einnahmen sollen dem Erhalt der Stadt und ihrer Natur zugutekommen.

 

(Quelle: Bundesgesetzblatt, offizielle Pressemitteilungen)

Neue Gesetze, neue Regeln: Das ändert sich für Sie im März 2024

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

Kamen. Im März 2024 stehen in Deutschland wieder einige Veränderungen an, die verschiedene Bereiche des täglichen Lebens betreffen. Mit dem Beginn des neuen Monats kommen auch einige Änderungen und Neuerungen auf Verbraucher:innen zu. Hier ein Überblick über die wichtigsten Punkte:

Strompreise steigen

Bundesweit planen 106 Stromversorger, die Preise für Strom um etwa 10 Prozent zu erhöhen, aufgrund gestiegener Beschaffungskosten, höherer Umlagen und Netzentgelte.

Mehr Geld für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 Euro sowie eine lineare Anpassung um 5,5 Prozent erfolgt ab dem 1. März für Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen.

Wieder voller Mehrwertsteuersatz auf Erdgas und Fernwärme

Die befristete Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes auf die Lieferung von Erdgas endet spätestens am 31. März 2024, wodurch der Satz wieder von 7 auf 19 Prozent steigt.

Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner:innen

Die Erhöhung des Zusatzbeitrags bei vielen Krankenkassen führt auch bei Rentner:innen zu höheren Beiträgen, wodurch die ausgezahlte Rente entsprechend niedriger ausfällt.

Vereinfachte Arbeitskräfteeinwanderung

Die zweite Stufe des "Fachkräfteeinwanderungsgesetzes" soll ausländischen Fachkräften mit Berufserfahrung den Zugang zu qualifizierter Beschäftigung erleichtern.

Erster Schritt für Online-Register zu Organspenden

Ab dem 18. März wird es möglich sein, mit Hilfe eines elektronischen Personalausweises eine Erklärung über die eigene Spendebereitschaft beim Organspende-Register zu hinterlegen.

Umzugskostenpauschale für Steuererklärung steigt

Die Pauschale für berufsbedingte Umzugskosten steigt ab dem 1. März für eine Person auf 964 Euro an.

Apple öffnet App-Store für fremde Anbieter

Apple muss laut den rechtlichen Vorgaben des Digital Market Acts (DMA) den Download von Apps aus externen Quellen ermöglichen.

Blaue Versicherungskennzeichen werden Pflicht

Für zulassungsfreie Roller, Mofas oder Mopeds sind ab dem 1. März nur noch die neuen blauen Kennzeichen gültig.

Zeitumstellung

Am 31. März beginnt wieder die Sommerzeit, die Uhren werden um eine Stunde vorgedreht.

Geburtstagsgeld für 18-Jährige

Jugendliche, die im Jahr 2006 geboren wurden und somit in diesem Jahr ihren 18. Geburtstag feiern, erhalten die Möglichkeit, mit dem KulturPass auf kulturelle Entdeckungsreise zu gehen. Ein Budget von 100 Euro steht hierfür zur Verfügung.

(Quelle: Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, Pressemitteilungen verschiedener Institutionen)