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Enkeltrick ging schief: Frauen erstatteten Anzeige

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgerichtKamen AMKamen. Der Enkeltrick: Die Polizei warnt wieder und wieder davor - aber er funktioniert nach wie vor. Meist sind es ältere Menschen, die per SMS oder über WhatsApp eine Nachricht bekommen, in der von der Notlage eines nahen Angehörigen die Rede ist. Und diese Notlage sei nur mit Geld zu lösen. Seine mutmaßliche Verwicklung in solch einen Fall brachte einem Mann aus Bergkamen jetzt einen Termin vor der Strafrichterin am Kamener Amtsgericht ein. Tatvorwurf: versuchte Geldwäsche.

Die Vorgeschichte: Zwei Frauen hatten eine betrügerische Nachricht aufs Handy bekommen - jeweils mit rund 2.500 Euro sollten sie jemandem aus der Klemme helfen. Das Geld sollte auf ein Konto überwiesen werden. Dieses Konto gehörte dem Bergkamener. Die beiden Frauen taten das Richtige: Sie schickten keinen Cent - und erstatteten Anzeige.

Die Polizei ermittelte den Kontoinhaber. Er bekam einen Strafbefehl. Und der lautete eben auf versuchte Geldwäsche. Ob der Mann selbst die betrügerischen Nachrichten an die Frauen schickte, ist unklar. Die Staatsanwaltschaft ging aber davon aus, dass er zumindest wissentlich sein Konto zur Verfügung gestellt hatte, um das ergaunerte Geld in Empfang zu nehmen.

Gegen den Strafbefehl - 40 Tagessätze à 20 Euro Geldstrafe - legte der Bergkamener Einspruch ein. Beim Gerichtstermin hätte darüber verhandelt werden sollen. Hätte - denn der Mann kam nicht, und sein Verteidiger wusste auch nicht, woran das lag. Konsequenz: Die Richterin verwarf den Einspruch. Der Strafbefehl bleibt also. Und das kann der Bergkamener eigentlich nur noch ändern, indem er eine echte (!), kurzfristig eingetretene Notlage am Verhandlungstag nachweist.

Erst Sexualtat - jetzt Nachstellung: 27-Jähriger muss zahlen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgericht19KWKamen. 2019 war der heute 27-jährige Marcel P. (Namen geändert) wegen sexueller Nötigung vom Unnaer Schöffengericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Opfer damals war die zwei Jahre jüngere Bergkamenerin Lina B.. Vor dem Kamener Strafrichter ging es jetzt wieder um die beiden. Diesmal war Marcel P. wegen Nachstellung angeklagt.

Vor rund zwei Jahren - P.s Bewährungsfrist aus dem Urteil von 2019 war eben abgelaufen - arbeitete Lina B. in einem Laden am Bergkamener Nordberg. Immer wieder soll Marcel P. sich ihr genähert haben, penetrant und"zufällig" dort aufgetaucht sein, wo auch Lina B. war - am nahegelegenen Busbahnhof zum Beispiel oder vorm Schaufenster des Ladens. An einem Tag im September 2022 eskalierte das Ganze. Schon einer Kollegin von Lina B. war zuvor aufgefallen, dass Marcel P. viele Male am Laden vorbei kam und sich auffällig für dessen Innenleben interessierte, weniger für die Dinge in der Auslage. Es kam, was kommen musste: ein Zusammentreffen mit Lina B. - und die, so sagte es die Kollegin dem Richter, sei danach "panisch und zitterig" gewesen, weinend habe sie vor dem Laden gestanden, und Marcel P. habe eine Bemerkung gemacht, die wohl auf die Sexualstraftat Jahre zuvor bezogen war. Dabei habe er hämisch gelacht.

Lina B. erklärte vor Gericht, sie wolle endlich "mit dieser Person abschließen". Wegen Marcel P. habe sie Angst gehabt, vor die Tür zu gehen. P. sagte: An den Vorwürfen der jungen Frau und der Staatsanwaltschaft sei nichts dran. "Bergkamen ist ein kleines Dorf" - da treffe man halt aufeinander, auch wenn man das nicht wolle. Den Busbahnhof etwa habe auch er regelmäßig ansteuern müssen auf dem Weg zur Arbeit.

P.s Verteidigerin beantragte einen Freispruch für ihren Mandanten. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft wollte ein halbes Jahr Haft auf Bewährung: Schon die Aussage von Lina B.s Kollegin sei Beweis genug; die Frau habe keinerlei Grund, Marcel P. etwas anzuhängen.

Der Richter entschied: Marcel P. soll eine Geldstrafe zahlen - 60 Tagessätze à 30 Euro. Die Tagessatzhöhe entspricht seinem Einkommen. Mittlerweile lebt P. in Minden, arbeitet in einem Restaurant, ist in einer Beziehung und Vater geworden. Gute Chancen also, dass er und Lina B. künftig nichts mehr miteinander zu tun haben - außer in einer möglichen Berufungsverhandlung vor dem Landgericht. Das Kamener Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Haare ab: Haft auf Bewährung für Attacke mit Schere

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgerichtKamen AMvon Andreas Milk

Kamen. Zwei Monate nach Beginn des russischen Angriffskrieges waren Julia K. und Jana T. (Namen geändert), beide Mitte 30, aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet. Gemeinsam nahmen die beiden Schwestern jetzt auf der Anklagebank im Kamener Amtsgericht Platz. In einer Unterkunft in Kamen-Methler an der Robert-Koch-Straße hatten sie am Nachmittag des 25. September 2023 gemeinsam die 29-jährige Aleksa S. attackiert. Der Grund: Sie soll sich mit dem Lebensgefährten von Jana T. getroffen haben, mehrmals.

Auf gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung lautete jetzt die Anklage. Denn Aleksa S. bekam seinerzeit von Julia K. mit Gewalt Haare abgeschnitten und erlitt obendrein durch die verwendete Schere eine Handverletzung. Sie soll außerdem von den Schwestern gehindert worden sein, ihr Zimmer zu verlassen.

Dass sie wirklich nicht hätte gehen können, ließ sich in der Verhandlung nicht beweisen. Immerhin war sie in der Lage, während des "Besuchs" der Schwestern ein Handytelefonat zu führen. Überhaupt ist vieles offen nach dem Prozess. Hatte Aleksa S. wirklich eine Affäre mit Jana T.s Mann? Sie bestreitet das. Lag die Schere - das Tatwerkzeug - in ihrem Zimmer, war also bloß Zufallswaffe, oder hatten die Schwestern sie mitgebracht?

Julia K. sagte unter Tränen, sie schäme sich sehr und wolle sich "von ganzem Herzen" entschuldigen. Obendrein bot sie Aleksa S. als Wiedergutmachnung 500 Euro an. Das Geld hatte sie schon dabei. Aleksa S. lehnte erst einmal ab, und sie sagte auch, dass sie ihren Angreiferinnen nicht böse sei. Und was Jana T. angeht, die angeblich Betrogene: Die hatte nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme einen eher passiven Part bei dem Vorfall in Methler. Soll heißen: Sie war dabei - und ließ ihre in Rage geratene Schwester machen. Konsequenz: Das Verfahren gegen sie wurde eingestellt.

Julia K. allerdings bekam sechs Monate Haft auf Bewährung. Für gefährliche Körperverletzung ist das die Mindeststrafe. Geständnis und blankes Vorstrafenregister verhinderten Schlimmeres. Als Bewährungsauflage muss die Bürgergeldempfängerin 300 Euro zahlen.

Nachhaltig gelitten hat das Verhältnis der beiden Schwestern. Vor dem 25. September scheinen sie nahezu unzertrennlich gewesen zu sein. Nach dem 25. September brachen sie den Kontakt ab. Im Verhandlungssaal sprachen sie nicht miteinander. Aleksa T. wohnt mittlerweile in Dortmund. Sie trägt teure Extensions - was den Richter zur Bemerkung veranlasste: "Hoch lebe unser Sozialstaat."

Mit Beistand vom Chef: Mildes Urteil für Top-Azubi

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amtsger19NKWvon Andreas Milk

Kamen. "Immer pünktlich" sei sein Azubi - und überhaupt: "Top!" Im Zuschauerraum des Kamener Amtsgerichts hatte für diese Verhandlung der Chef einer Spedition Platz genommen. Auf der Anklagebank saß ein angehender Berufskraftfahrer - leider ausgerechnet wegen Trunkenheit im Verkehr: Auf der A2 bei Bergkamen war Amadou M. (21, Name geändert) in seinem VW am Morgen des 3. Oktober 2023 Schlangenlinien gefahren. Eine Blutprobe ergab später 1,03 Promille.

Gut zwei Monate danach erging ein Strafbefehl; gleich nach Erhalt gab M. seinen Führerschein ab. Seitdem beschäftigt ihn der Speditionschef eben mit Arbeiten, für die M. nicht fahren muss: im Lager, bespielsweise. Dass der Fall jetzt öffentlich verhandelt wurde, lag daran, dass M. gegen die Höhe des Strafbefehls mit Hilfe eines Anwalts - und wohl auch des Chefs - Einspruch einlegte.

Der Hintergrund: Ende 2018 war Amadou M. aus Guinea nach Deutschland geflüchtet. Die Familie wird politisch verfolgt, sagt M.s Anwalt. M. hat in Deutschland eine Duldung. Nach Ausbildungsende soll daraus eine Aufenthaltsgenehmigung werden. In der Nacht zum 3. Oktober war M. in Dortmund auf einer Geburtstagsfeier. Dort erfuhr er telefonisch, dass sein Bruder im Heimatland ins Gefängnis gekommen sei. Er trank in seiner Frustration Bier, legte sich hin, fuhr sehr früh am nächsten Morgen wieder los. Zu früh, wie sich zeigte.

Angesichts der Umstände - und der Begeisterung von M.s Arbeitgeber für die Nachwuchskraft - sprach der Richter ein mildes Urteil. Eine Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu 30 Euro wegen fahrlässiger Trunkenheit muss Amadou M. zahlen. Einen neuen Führerschein kann er frühestens in fünf Monaten bekommen. Das ist eine vergleichsweise kurze, also großzügige  Frist. Eindringlich machte der Richter dem jungen Mann aber auch klar: Alkohol und Straßenverkehr - das passe nicht zusammen. Ein LKW sei eine Waffe. Das zeige sich oft genug am Kamener Kreuz, wenn wieder einmal ein Lastwagen eine Kolonne von Autos ineinander geschoben habe.

Beim KSC Geld unterschlagen: Spielsucht als Auslöser

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Eine regelrechte Beichte legte der 32-jährige Tobias K. (Name geändert) vor dem Kamener Strafrichter ab: Ein "pathologischer Glücksspieler" sei er, habe Freunde belogen, seine Eltern enttäuscht. Angeklagt worden war K. unter anderem, weil er 2022 als Trainer einer KSC-Mannschaft von Spielern eingesammeltes Geld behielt, das für die Mannschaftskasse bestimmt war. Außerdem hatte er über eine Online-Plattform ein iPhone für 500 Euro verkauft - das Handy aber nie versendet. "Ich steh' dazu", gab K. nach Verlesen der Anklage zerknirscht zu Protokoll.

Dezeit sei er "trocken", sagt Tobias K.. Seine beste Freundin habe er damit beauftragt, seine Finanzen zu managen. Er habe eine Therapie gemacht und sich für Spielbanken sperren lassen. Als "automatensüchtig" bezeichnet er sich. Früher habe er sich mal an einem Tag, an dem er sein Arbeitslosengeld bekommen hatte, hingesetzt und bis zum Abend alles verzockt. Dass er ein Problem hatte, war wohl auch beim KSC manch einem klar. Die Älteren jedenfalls hätten sich gesträubt, ihm Bares fürs Mannschaftskonto in die Hand zu drücken, berichtete ein Zeuge. Bis heute ist K. seinem früheren Verein 345 Euro schuldig.

Diesen Betrag - und die 500 Euro fürs iPhone -  muss er nun zurückzahlen. Und wenn er nicht wieder rückfällig wird, bleibt es auch dabei. Denn der Richter begnügte sich im übrigen mit einer "Geldstrafe auf Bewährung". Das heißt: Tobias K. wird verwarnt. Eine Geldstrafe - 70 Tagessätze à 30 Euro - muss er aber nur zahlen, wenn er in der zweijährigen Bewährungszeit gegen seine Auflagen verstößt. Übersteht er die Zeit reibungslos, wird der Fall aus dem Bundeszentralregister getilgt. Und auch schon vorher taucht die Geschichte in einem polizeilichen Führungszeugnis - etwa zur Vorstellung bei einem möglichen Arbeitgeber - nicht auf.